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Krankenkassen kündigung in der Schweiz. Informationen nach PLZ

Sie können alle Prämien für die gewünschten Franchisen berechnen lassen. Besonders praktisch: Wählen Sie die Option «Franchise», wenn Sie zusätzlich die beste Franchise für Ihre geschätzten Gesundheitskosten kennen möchten.Orte nach PLZ: Berna

In diesem Fall rechnet der Prämien-Rechner von assicurandum.ch automatisch für alle Produktvarianten aus, welche Franchise für Sie persönlich am günstigsten kommt.
Angezeigt werden alle Standard-, HMO-, Hausarzt-,Telmed-, Medpharm und Pharmed der obligatorischen Grundversicherung für Ihr Profil, die in Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehen. Als Grundlage dienen die offiziell genehmigten Prämiendaten des Bundes (BAG, Priminfo).
Darüber hinaus berücksichtigt der neutrale Rechner Prämienreduktionen für Familien mit mehreren Kindern, eingeschränkte Tätigkeitsgebiete der Krankenkassen und eingeschränkte Einzugsgebiete der HMO- und Hausarzt-Modelle
Bei Familien und Kinder-Krankenversicherungen sieht das Krankenversicherungsgesetz genügend Spielraum vor, um Familien finanziell zu entlasten. Dabei spielt die Franchise eine wichtige Rolle, die bei Kindern in der Regel bei 0 Franken angesetzt wird.

Kündigung der Grundversicherung
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, geschieht dies in der Regel Ende Jahr. Jeweils im Herbst genehmigt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das nächste Jahr. Ihre neue Prämie wird Ihnen durch Ihre Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober schriftlich mitgeteilt. Sie haben nun Zeit, die Kündigung Ihrem Versicherer bis spätestens zum 30. November einzureichen. Achtung: An diesem Datum muss der Versicherer Ihr Schreiben erhalten haben.
Für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) gibt es Ende Juni einen zusätzlichen Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Kündigung Zusatzversicherung
Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel 30. September, die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Bei den meisten Anbietern gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Mehrjahresverträgen.
Bei einer Prämienerhöhung gilt üblicherweise eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.
Die genaue Regelung finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres aktuellen Krankenversicherers. Bei Unsicherheit klären Sie direkt mit diesem ab, was in Ihrem Fall gilt.

Postleitzahlverzeichnis pro Region und Kanton: Berna
GEMEINDE NPA ORTSBEZEICHNUNG
Biel/Bienne 2500 Biel/Bienne
Biel/Bienne 2502 Biel/Bienne
Biel/Bienne 2503 Biel/Bienne
Biel/Bienne 2504 Biel/Bienne
Biel/Bienne 2505 Biel/Bienne
Biel/Bienne 2532 Magglingen/Macolin
Biel/Bienne 2552 Orpund
Evilard 2532 Magglingen/Macolin
Evilard 2533 Evilard
Bern 3000 Bern
Bern 3001 Bern
Bern 3004 Bern
Bern 3005 Bern
Bern 3006 Bern
Bern 3007 Bern
Bern 3008 Bern
Bern 3010 Bern
Bern 3011 Bern
Bern 3012 Bern
Bern 3013 Bern
Bern 3014 Bern
Bern 3015 Bern
Bern 3018 Bern
Bern 3019 Bern
Bern 3020 Bern
Bern 3027 Bern
Bern 3032 Hinterkappelen
Bern 3037 Herrenschwanden
Bern 3048 Worblaufen
Bern 3063 Ittigen
Bern 3072 Ostermundigen
Bern 3073 Gümligen
Bern 3084 Wabern
Bern 3097 Liebefeld
Köniz 3007 Bern
Köniz 3084 Wabern
Köniz 3095 Spiegel b. Bern
Köniz 3097 Liebefeld
Köniz 3098 Köniz
Köniz 3098 Schliern b. Köniz
Köniz 3122 Kehrsatz
Köniz 3144 Gasel
Köniz 3145 Niederscherli
Köniz 3147 Mittelhäusern
Köniz 3172 Niederwangen BE
Köniz 3173 Oberwangen b. Bern
Köniz 3174 Thörishaus
Wohlen bei Bern 3032 Hinterkappelen
Wohlen bei Bern 3033 Wohlen b. Bern
Wohlen bei Bern 3034 Murzelen
Wohlen bei Bern 3035 Frieswil
Wohlen bei Bern 3036 Detligen
Wohlen bei Bern 3037 Herrenschwanden
Wohlen bei Bern 3042 Ortschwaben
Wohlen bei Bern 3043 Uettligen
Wohlen bei Bern 3044 Innerberg
Wohlen bei Bern 3045 Meikirch
Wohlen bei Bern 3049 Säriswil
Kirchlindach 3037 Herrenschwanden
Kirchlindach 3038 Kirchlindach
Kirchlindach 3042 Ortschwaben
Bremgarten bei Bern 3047 Bremgarten b. Bern
Ittigen 3048 Worblaufen
Ittigen 3063 Ittigen
Zollikofen 3052 Zollikofen
Ostermundigen 3063 Ittigen
Ostermundigen 3065 Bolligen
Ostermundigen 3066 Stettlen
Ostermundigen 3072 Ostermundigen
Ostermundigen 3073 Gümligen
Bolligen 3065 Bolligen
Bolligen 3066 Stettlen
Bolligen 3326 Krauchthal
Stettlen 3066 Stettlen
Stettlen 3067 Boll
Stettlen 3076 Worb
Vechigen 3066 Stettlen
Vechigen 3067 Boll
Vechigen 3068 Utzigen
Vechigen 3076 Worb
Vechigen 3513 Bigenthal
Muri bei Bern 3073 Gümligen
Muri bei Bern 3074 Muri b. Bern
Muri bei Bern 3076 Worb
Oberbalm 3086 Zimmerwald
Oberbalm 3096 Oberbalm
Oberbalm 3145 Niederscherli
Oberbalm 3147 Mittelhäusern
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