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Krankenkassen kündigung in der Schweiz. Informationen nach PLZ

Sie können alle Prämien für die gewünschten Franchisen berechnen lassen. Besonders praktisch: Wählen Sie die Option «Franchise», wenn Sie zusätzlich die beste Franchise für Ihre geschätzten Gesundheitskosten kennen möchten.Orte nach PLZ: Basel-Stadt

In diesem Fall rechnet der Prämien-Rechner von assicurandum.ch automatisch für alle Produktvarianten aus, welche Franchise für Sie persönlich am günstigsten kommt.
Angezeigt werden alle Standard-, HMO-, Hausarzt-,Telmed-, Medpharm und Pharmed der obligatorischen Grundversicherung für Ihr Profil, die in Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehen. Als Grundlage dienen die offiziell genehmigten Prämiendaten des Bundes (BAG, Priminfo).
Darüber hinaus berücksichtigt der neutrale Rechner Prämienreduktionen für Familien mit mehreren Kindern, eingeschränkte Tätigkeitsgebiete der Krankenkassen und eingeschränkte Einzugsgebiete der HMO- und Hausarzt-Modelle
Bei Familien und Kinder-Krankenversicherungen sieht das Krankenversicherungsgesetz genügend Spielraum vor, um Familien finanziell zu entlasten. Dabei spielt die Franchise eine wichtige Rolle, die bei Kindern in der Regel bei 0 Franken angesetzt wird.

Kündigung der Grundversicherung
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, geschieht dies in der Regel Ende Jahr. Jeweils im Herbst genehmigt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das nächste Jahr. Ihre neue Prämie wird Ihnen durch Ihre Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober schriftlich mitgeteilt. Sie haben nun Zeit, die Kündigung Ihrem Versicherer bis spätestens zum 30. November einzureichen. Achtung: An diesem Datum muss der Versicherer Ihr Schreiben erhalten haben.
Für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) gibt es Ende Juni einen zusätzlichen Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Kündigung Zusatzversicherung
Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel 30. September, die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Bei den meisten Anbietern gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Mehrjahresverträgen.
Bei einer Prämienerhöhung gilt üblicherweise eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.
Die genaue Regelung finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres aktuellen Krankenversicherers. Bei Unsicherheit klären Sie direkt mit diesem ab, was in Ihrem Fall gilt.

Postleitzahlverzeichnis pro Region und Kanton: Basel-Stadt
GEMEINDE NPA ORTSBEZEICHNUNG
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